Rechtliche Hinweise

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig für alle Leistungen, Planungen, Montagen und Wartungen der SÜD AIR. Stand: März 2025.

§1
§1 Geltungsbereich & Vertragspartner

Grundlagen des Vertragsverhältnisses

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der SÜD AIR (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern für Lieferungen, Montagen, Planungsleistungen und Wartungsverträge im Bereich der Lüftungs-, Klima-, Elektro- und Gebäudeautomationstechnik.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

(3) Gegenüber gewerblichen Kunden (B2B) gelten ergänzend die Regelungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung, sofern Bauleistungen erbracht werden.

§2
§2 Angebot & Vertragsschluss

Bindefristen und Auftragsbestätigung

(1) Angebote von SÜD AIR sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Die Bindefrist verbindlicher Angebote beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 30 Kalendertage ab Ausstellungsdatum.

(2) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, durch Gegenzeichnung des Montagevertrages oder durch den Beginn der Ausführung der Leistung zustande.

(3) Sämtliche technischen Unterlagen, Planungsentwürfe, Berechnungen und Leistungsverzeichnisse bleiben geistiges Eigentum von SÜD AIR und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.

§3
§3 Leistungsumfang & Montage

Bauseitige Voraussetzungen und Ausführung

(1) Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Auftragsbestätigung oder des geschlossenen Werkvertrages.

(2) Der Auftraggeber hat vor Montagebeginn auf eigene Kosten alle bauseitigen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere ungehinderten Zugang zu den Montageorten, tragfähige Untergründe sowie die erforderlichen Anschlüsse für Strom, Wasser und Baustellenbeleuchtung bereitzustellen.

(3) Verzögerungen bei der Ausführung, die durch bauseitige Behinderungen, fehlende Vorleistungen Dritter oder höhere Gewalt entstehen, führen zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungsfristen.

§4
§4 Preise, Zahlungsbedingungen & Verzug

Abschlagsrechnungen und Fälligkeiten

(1) Sämtliche Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Endpreise inklusive MwSt. gekennzeichnet.

(2) Bei Werkleistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, entsprechend dem Baufortschritt Abschlagszahlungen für nachgewiesene Leistungen und gelieferte Anlagenteile zu verlangen.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig, es sei denn, es wurde schriftlich ein abweichendes Zahlungsziel vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.

§5
§5 Gewährleistung & Mängelrüge

Fristen, Nacherfüllung und Wartungsbezug

(1) Bei Bauwerksleistungen beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 4 Jahre nach VOB/B (sofern wirksam vereinbart) bzw. 5 Jahre nach § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Für rein steuerungstechnische Komponenten, Filter und Verschleißteile gelten die gesonderten Herstellerfristen.

(2) Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber innerhalb von 10 Werktagen nach Abnahme schriftlich zu rügen.

(3) Voraussetzung für die Aufrechterhaltung voller Gewährleistungsansprüche auf raumlufttechnische Gesamtanlagen ist der Nachweis einer fachgerechten, regelmäßigen Inspektion und Wartung gemäß den Richtlinien der VDI 6022 und den Herstellervorgaben.

§6
§6 Haftungsbeschränkungen

Umfang der gesetzlichen Haftung

(1) SÜD AIR haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Eine Haftung für Folgeschäden, Betriebsunterbrechungen oder entgangenen Gewinn ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

§7
§7 Gerichtsstand & Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht und Salvatorische Klausel

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz von SÜD AIR in Stuttgart ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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